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BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 18.11.1977 - 1 Ca 707/77
- LAG Hamm, 15.02.1978 - 2 Sa 1642/77
- BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.12.1978 - GS 1/77
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Die daraus erwachsenden Abfindungsansprüche sind im Range vor allen anderen Konkursforderungen des § 61 Abs. 1 KO zu befriedigen (vgl. den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972 [Teil IV: Rechtsfortbildung]).Es sind die Ansprüche der Belegschaft teilweise bevorzugt zu befriedigen (mit Rang vor § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO; Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - aaO), teilweise sind sie durch das Konkursausfallgeld gesichert (§§ 141 a ff. AFG).
- BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74
Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
In diesem Falle erschien dem Gesetzgeber der Schutz ausreichend, den § 613 a BGB gewährt (BAG 27, 291 [2973 « AP Nr. 2 zu § 613 a BGB [zu 1 b der Gründe]). - BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Auf die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Entscheidung des Senats vom 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu I der Gründe] - kann zusätzlich verwiesen werden.
- BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 208/65
Handelsgeschäft - Erwerb aus Konkursmasse - Betriebsübernahme - …
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Für § 25 HGB hat der erkennende Senat versucht, eine Harmonisierung dadurch zu er reichen, daß er einen rechtsgeschäftlichen Ausschluß der haftungsrechtliehen Folgen annahm (BAG 18, 286 [2893 = AP Nr. 7 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge [zu 2 der Gründe]). - LAG Baden-Württemberg, 22.11.1976 - 1a Sa 49/76
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Der Schutz der Arbeitsplätze sei auf diesem Wege nicht erreichbar (LAG Baden-Württemberg, DB 1977, 826;… Böhle-Stamschräder, KO, 12. Aufl., § 1 Anm. 3; Grub, KTS 1978, 129 [1313; Martens, DB 1977, 495 ff.;… Mentzel-Kuhn-Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 1 Anm. 80 a; § 134 Anm. 5 [a.E.3;… Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts, 2. Aufl., S. 658 zu Fußnote 25; Riedel, NJW 1975, 765 [7673; Baur, Konkurs- und Vergleichsrecht, 1979, § 4 III 5 d S. 39;… Schöhke-Baur, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, 10. Aufl., § 55 III S. 290; mit etwas abweichender Begründung aucl Uhlenbruck, KTS 1974, 1 ff.; KTS 1975, 253; NJW 1975, 897 [903 zu Fußnote 753). - RG, 21.05.1904 - I 85/04
Schuldenhaftung bei Erwerb eines Handelsgeschäfts im Konkurse.
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Aus den gleichen Erwägungen will die herrschende Lehre auch die §§ 419 BGB und 25 HGB im Konkurs nicht anwenden (vgl. RGZ 58, 166; RAG ARS 19, 176 [179 f.]; Jaeger-Henckel, KO, 9. Auf1., § 1 Anm. 16; Mentzel-Kuhn-Uhlenbruck, KO, 9. Auf1., § 1 Anm. 80 a; § 134 Anm. 5 Ca.E.];… Schiegelberger- 14 - Hildebrandt-Steckhan, HGB, 5. Aufl., § 25 Arm. 8, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78
Versorgungsanwartschaft - Ratierliche Methode - Versorgungsplan für …
Auszug aus BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
Maßgebend ist also nicht die betriebliche LeistungsOrdnung, sondern das Verhältnis der bereits zurückgelegten Dienstzeit zur Dienstzeit bis zur Altersgrenze ( § 2 Abs. 1 BetrAVG; vgl. Urteil des Senats vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 - AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG).
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
Die von den übernommenen Arbeitnehmern beim Veräußerer bereits erbrachten Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind hierbei mit zu berücksichtigen (vgl. EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 21; BAG 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B II 2 der Gründe) .Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .
a) Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung der Gesamtanspruch zu ermitteln und dieser - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. oben Rn. 42; in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
Die von den übernommenen Arbeitnehmern beim Veräußerer bereits erbrachten Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind hierbei mit zu berücksichtigen (vgl. EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 21; BAG 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B II 2 der Gründe) .Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .
- LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz
Dies ergibt sich insbesondere aus Folgendem: Richtig ist zunächst, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.03.1980 (- 3 AZR 375/78 - Rn. 42, juris) ausgeführt hat, dass es auch für die Berechnung des nach der Konkurseröffnung (jetzt Insolvenzeröffnung) erdienten Anteils der Betriebsrente bei den maßgebenden Versorgungsgrundsätzen bleibt.Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).
- LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz
Dies ergibt sich insbesondere aus Folgendem: Richtig ist zunächst, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.03.1980 (- 3 AZR 375/78 - Rn. 42, juris) ausgeführt hat, dass es auch für die Berechnung des nach der Konkurseröffnung (jetzt Insolvenzeröffnung) erdienten Anteils der Betriebsrente bei den maßgebenden Versorgungsgrundsätzen bleibt.Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz
Die von den übernommenen Arbeitnehmern beim Veräußerer bereits erbrachten Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind hierbei mit zu berücksichtigen (vgl. EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 21; BAG 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B II 2 der Gründe) .Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .
- LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16
Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik
Dies ergibt sich insbesondere aus Folgendem: Richtig ist zunächst, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.03.1980 (- 3 AZR 375/78, juris R. 42) ausgeführt hat, dass es auch für die Berechnung des nach der Konkurseröffnung (jetzt Insolvenzeröffnung) erdienten Anteil der Betriebsrente bei den maßgebenden Versorgungsgrundsätzen bleibt.Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung BAG 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.;… BAG 11.02.1992 - 3 AZR 117/91, NZA 1993, 20 Rn. 50).
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz
Die von den übernommenen Arbeitnehmern beim Veräußerer bereits erbrachten Zeiten der Betriebszugehörigkeit sind hierbei mit zu berücksichtigen (vgl. EuGH 6. April 2017 - C-336/15 - [Unionen] Rn. 21; BAG 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B II 2 der Gründe) .Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .